Der HU-Termin rückt näher, aber auf der Prüfplakette ist nur ein Monat und eine Jahreszahl zu erkennen. Ich zeige, wie du die Frist für die Hauptuntersuchung beim Auto richtig liest, welche Intervalle für Pkw und andere Fahrzeuge gelten und was bei einer verspäteten Prüfung tatsächlich passiert.
Die wichtigsten Regeln zur HU-Frist auf einen Blick
- Neuwagen müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung.
- Danach gilt für normale Pkw ein Intervall von 24 Monaten.
- Die Frist endet am letzten Tag des angegebenen Monats.
- Eine gesetzliche Toleranzfrist gibt es nicht, auch wenn ein Bußgeld beim Pkw meist erst später anfällt.
- Ab mehr als zwei Monaten Verspätung wird die HU 20 Prozent teurer, weil eine ergänzende Prüfung vorgeschrieben ist.

Welche Frist für die Hauptuntersuchung beim Auto gilt
Für einen privat genutzten Pkw ist die Regel einfach. Die erste Hauptuntersuchung wird 36 Monate nach der Erstzulassung fällig. Danach muss das Auto grundsätzlich alle 24 Monate bei einer anerkannten Prüforganisation vorgeführt werden.
Entscheidend ist nicht der Tag der Erstzulassung oder der letzte Prüftag, sondern der auf der Plakette ausgewiesene Monat. Läuft die HU im August ab, darf das Fahrzeug noch bis zum 31. August zur Prüfung gebracht werden. Ab dem 1. September ist die Frist überschritten.
Andere Fahrzeugarten haben eigene Intervalle. Gerade bei Wohnmobilen, Anhängern und gewerblich genutzten Fahrzeugen lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I und den letzten Untersuchungsbericht.
| Fahrzeug | Erste HU | Weitere HU |
|---|---|---|
| Privater Pkw | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Motorrad | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
| Wohnmobil bis 3,5 Tonnen | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 Tonnen | In den ersten 6 Jahren alle 24 Monate | Danach alle 12 Monate |
| Anhänger bis 750 Kilogramm oder ohne eigene Bremse | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Taxi, bestimmte Mietwagen und Krankenkraftwagen | In der Regel nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
Bei Bussen, schweren Lastkraftwagen und bestimmten Anhängern kommt zusätzlich eine Sicherheitsprüfung hinzu. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Reifen zwischen den HU-Terminen genauer kontrolliert.
So liest du die Prüfplakette richtig
Die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen enthält alle Informationen, die du für den nächsten Termin brauchst. Die Zahl, die oben auf zwölf Uhr steht, bezeichnet den Fälligkeitsmonat. Die zweistellige Zahl in der Mitte steht für das Jahr.
Zeigt die Plakette oben auf die 8 und steht in der Mitte die 26, muss die HU im August 2026 erledigt sein. Die Farbe der Plakette hilft beim schnellen Erkennen des Jahrgangs, ist rechtlich aber weniger wichtig als die Zahlen.
Ich verlasse mich bei älteren Fahrzeugen nicht nur auf die Plakette. Nach einem Halterwechsel, einer längeren Stilllegung oder einer verspäteten Untersuchung kann der HU-Bericht die bessere Kontrollquelle sein. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der nächste Termin dokumentiert.
Eine wichtige Besonderheit wird häufig übersehen. Wird die HU deutlich vor dem eigentlichen Termin durchgeführt, beginnt das neue Intervall grundsätzlich mit dem Monat der Untersuchung. Wer seinen Pkw beispielsweise zwei Monate früher prüft, kann dadurch etwas Prüfzeit verlieren. Bei einer verspäteten HU wird die neue Frist ebenfalls vom tatsächlichen Untersuchungstermin aus berechnet.
Was bei einer überzogenen HU-Frist passiert
Eine abgelaufene Plakette bedeutet nicht automatisch, dass das Auto sofort stillgelegt wird. Die Nutzung kann zunächst weiterhin möglich sein, sofern die zuständige Behörde keinen Betrieb untersagt und das Fahrzeug verkehrssicher ist. Trotzdem ist die Frist rechtlich überschritten, und der Halter bleibt dafür verantwortlich.
Für einen normalen Pkw ohne Sicherheitsprüfung gelten bei einer Kontrolle folgende Regelsätze:
| Überschreitung | Regelsatz | Punkt in Flensburg |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 2 Monate | In der Regel kein Regelsatz | Nein |
| Mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro | Nein |
| Mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro | Nein |
| Mehr als 8 Monate | 60 Euro | Ja, 1 Punkt |
Das ist keine erlaubte Schonfrist. Die häufige Aussage, man dürfe den TÜV zwei Monate überziehen, ist deshalb irreführend. Die ersten zwei Monate wirken beim normalen Pkw nur deshalb folgenlos, weil der Bußgeldkatalog dafür keinen eigenen Regelsatz vorsieht.
Zusätzlich wird die HU teurer, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Dann ist eine vertiefte beziehungsweise ergänzende Untersuchung vorgeschrieben, für die das reine HU-Entgelt um 20 Prozent steigt. Bei einer normalen HU von etwa 105 Euro kommen damit rund 21 Euro hinzu, wobei regionale Gebühren abweichen können.
Bei Fahrzeugen mit Sicherheitsprüfung gelten teilweise strengere Staffelungen. Für sie kann bereits eine Überschreitung von bis zu zwei Monaten mit 15 Euro geahndet werden. Wer ein Nutzfahrzeug, einen Bus oder einen besonderen Anhänger fährt, sollte die Fristen deshalb nicht vom Pkw-Regelfall ableiten.
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Was im Schadensfall wichtig wird
Eine abgelaufene HU führt nicht automatisch dazu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung jede Leistung verweigert. Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein technischer Mangel, der bei einer rechtzeitigen Prüfung hätte auffallen können, zum Unfall beigetragen hat.
Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden Dritter grundsätzlich weiter. Bei der Kaskoversicherung kann es jedoch zu Kürzungen kommen, wenn der Versicherer einen Zusammenhang zwischen dem mangelhaften Fahrzeugzustand und dem Unfall nachweist. Genau deshalb würde ich eine überzogene HU nicht auf die lange Bank schieben.
So bereitest du dein Auto auf den Termin vor
Viele Fahrzeuge fallen nicht wegen eines großen Motorschadens durch, sondern wegen Kleinigkeiten. Defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen, eine beschädigte Windschutzscheibe oder eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung lassen sich meist vor dem Termin erkennen und günstig beheben.
Meine kurze Kontrolle umfasst immer diese Punkte:
- Beleuchtung prüfen, einschließlich Bremslicht, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenbeleuchtung.
- Reifen auf Profiltiefe, Beschädigungen und korrekten Luftdruck kontrollieren.
- Bremsen auf ungewöhnliche Geräusche, Ziehen zur Seite oder starkes Rubbeln achten.
- Scheiben und Wischer kontrollieren, besonders auf Risse im Sichtfeld des Fahrers.
- Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten vollständig und nicht abgelaufen mitführen.
- Nachgerüstete Felgen, Fahrwerke oder Beleuchtung nur mit den nötigen ABE- oder Änderungsnachweisen verwenden.
Zur HU solltest du die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitnehmen. Bei Umbauten können zusätzlich Teilegutachten, ABE oder Eintragungsbescheinigungen verlangt werden. Der Halter muss nicht persönlich erscheinen, kann also auch eine andere Person mit dem Fahrzeug beauftragen.
Wird nur ein geringer Mangel festgestellt, kann die Plakette trotzdem erteilt werden. Erhebliche Mängel führen dagegen zu einer Nachprüfung, die normalerweise innerhalb von einem Monat erfolgen muss. Wird diese Frist verpasst, kann eine vollständig neue HU erforderlich werden.
Was die Untersuchung ungefähr kostet
Die Gebühren unterscheiden sich nach Bundesland, Prüforganisation, Fahrzeugart und Umfang der Abgasuntersuchung. Für einen Pkw bis 3,5 Tonnen sind 2026 als grobe Orientierung etwa 100 bis 110 Euro für die HU allein und ungefähr 155 bis 165 Euro inklusive AU realistisch.
Eine Nachprüfung einzelner Mängel ist meist deutlich günstiger als eine komplette Wiederholungsuntersuchung. Wer den Termin um mehr als zwei Monate verpasst, muss zusätzlich mit dem 20-Prozent-Aufschlag auf das HU-Entgelt rechnen. Reparaturkosten kommen natürlich noch hinzu und hängen vollständig vom festgestellten Mangel ab.
Ich halte eine Vorabkontrolle in einer Werkstatt vor allem bei älteren Fahrzeugen für sinnvoll. Sie kann eine böse Überraschung verhindern, ist aber keine Garantie für eine bestandene HU. Die Prüfstelle entscheidet unabhängig und bewertet den tatsächlichen Zustand am Untersuchungstag.
Die Plakette im Kalender ist der einfachste Schutz vor Ärger
Für die meisten Pkw gilt weiterhin die klare Grundregel. Erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre, jeweils bis zum Ende des auf der Plakette angegebenen Monats. Eine Erinnerung im Kalender vier bis sechs Wochen vorher lässt genug Zeit für Reparaturen und einen passenden Prüftermin.
Wer die Frist bereits verpasst hat, sollte die HU möglichst sofort buchen. Bei einem verkehrssicheren und zugelassenen Fahrzeug führt der direkte Weg zur Prüfstelle meist aus der unangenehmen Situation heraus. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist ein Abschleppdienst die bessere und sicherere Lösung.