Das Auto soll schnell und ohne Behördentermin abgemeldet werden, doch plötzlich fehlt der Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein. Ich zeige, wo der Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sitzt, welche Angaben zusätzlich auf den Kennzeichen benötigt werden und worauf Sie beim Online-Verfahren unbedingt achten müssen.
Damit gelingt die Online-Abmeldung ohne Umweg
- Zulassungsbescheinigung Teil I muss einen freilegbaren Sicherheitscode besitzen.
- Der Code besteht aus sieben Zeichen und befindet sich meist auf der Rückseite.
- Für die Abmeldung brauchen Sie zusätzlich die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern.
- Nach dem Freilegen werden Dokument und Plaketten ungültig.
- Die Online-Abmeldung kostet häufig 2,70 Euro, örtliche Portale können abweichende Gebühren anzeigen.

Wo der Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein sitzt
Gesucht wird der Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, also auf dem früheren Fahrzeugschein. Drehen Sie das Dokument um. Auf der Rückseite befindet sich ein silbergraues Feld mit dem Hinweis „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen“.
Unter dieser Abdeckung liegt der eigentliche Sicherheitscode. Er besteht aus sieben Buchstaben und Zahlen und ist zusätzlich als 2D-Code dargestellt. Die darüber befindliche Druckstücknummer ist etwas anderes und darf nicht mit dem Sicherheitscode verwechselt werden.
So wird der Code sichtbar
Die Abdeckung wird vorsichtig an der vorgesehenen Stelle abgezogen. Dabei erscheint neben dem Code der Hinweis „Dokument nicht mehr gültig“. Das ist kein Fehler, sondern eine beabsichtigte Sicherheitsfunktion.
Ich empfehle, den Code erst freizulegen, wenn das Online-Portal geöffnet ist und alle übrigen Angaben bereitliegen. Ein beschädigter oder nur teilweise lesbarer Code kann den Vorgang stoppen. In diesem Fall sollte die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Welche Codes für die Online-Abmeldung nötig sind
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung genügt nicht nur der Code aus dem Fahrzeugschein. Das Portal gleicht mehrere Angaben miteinander ab, damit niemand ein Fahrzeug allein mit dem Kennzeichen abmelden kann.
| Benötigte Angabe | Fundstelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Kennzeichen | Nummernschild | Das aktuell zugeteilte Kennzeichen eintragen |
| Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I | Rückseite des Fahrzeugscheins | Sieben Zeichen, Abdeckung vorsichtig entfernen |
| Sicherheitscodes der Stempelplaketten | Unter den Siegeln auf den Kennzeichen | Bei mehreren Schildern jeden erforderlichen Code erfassen |
Die Sicherheitscodes auf den Kennzeichen befinden sich unter den amtlichen Stempelplaketten. Je nach Ausführung müssen sie freigerubbelt oder durch Abziehen der Abdeckung sichtbar gemacht werden. Sobald diese Codes sichtbar sind, sind die Stempelplaketten entwertet.
Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, also des Fahrzeugbriefs, wird für eine reine Abmeldung normalerweise nicht benötigt. Er kommt bei anderen digitalen Vorgängen zum Einsatz, etwa bei einer Neuzulassung oder einem Halterwechsel.
Welche Voraussetzungen für die Online-Abmeldung gelten
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgestattet sein. Das ist bei den aktuellen Dokumenten der Fall, die seit dem 1. Januar 2015 ausgefertigt wurden. Ältere Fahrzeugscheine haben diesen Code in der Regel nicht.
Auch die Kennzeichen müssen über geeignete Stempelplaketten mit Sicherheitscode verfügen. Fehlen diese, bleibt nur die Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Das gilt ebenso, wenn ein Code beschädigt wurde oder nicht vollständig lesbar ist.
- Das Fahrzeug muss im Zuständigkeitsbereich des verwendeten Portals zugelassen sein.
- Die aktuellen Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I müssen vorhanden sein.
- Für die Zahlung wird meist ein Online-Bezahlverfahren benötigt.
- Eine Identifizierung mit Online-Ausweis ist bei der reinen Abmeldung häufig nicht erforderlich.
- Sonderkennzeichen, Wechselkennzeichen oder besondere Halterkonstellationen können vom Online-Verfahren ausgeschlossen sein.
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Ein normales Fahrzeug mit Standardkennzeichen lässt sich meist problemlos digital abmelden. Bei einem Wechselkennzeichen oder einem gewerblich zugelassenen Fahrzeug sollten Sie vorher prüfen, ob das örtliche Portal den Vorgang unterstützt.
Online abmelden Schritt für Schritt
Der Ablauf ist überschaubar, wenn Sie die Codes in der richtigen Reihenfolge freilegen. Ich würde das Fahrzeug dafür bereits am endgültigen Abstellort stehen lassen, denn nach dem Entwerten der Kennzeichen ist jede weitere Fahrt riskant und grundsätzlich nicht mehr zulässig.
- Öffnen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
- Geben Sie das amtliche Kennzeichen in die Antragsmaske ein.
- Legen Sie den Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I frei.
- Notieren Sie den siebenstelligen Code oder scannen Sie den 2D-Code.
- Entfernen Sie die Abdeckungen der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern.
- Tragen Sie die Codes der Plaketten in das Portal ein.
- Wählen Sie bei Bedarf eine Kennzeichenreservierung für die spätere Wiederzulassung.
- Prüfen Sie die Angaben, bezahlen Sie die Gebühr und bestätigen Sie den Antrag.
- Laden Sie die digitale Bestätigung der Außerbetriebsetzung herunter und speichern Sie sie ab.
Die automatische Prüfung dauert häufig nur wenige Minuten. Für die Online-Abmeldung wird in vielen Fällen eine Gebühr von 2,70 Euro berechnet. Eine zusätzliche Gebühr kann entstehen, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen.
Nach erfolgreicher Abmeldung informiert die Behörde in der Regel die Versicherung und die Zollverwaltung. Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie trotzdem unbedingt aufbewahren, weil ihr Sicherheitscode bei einer späteren Wiederzulassung erneut benötigt werden kann.
Was nach dem Freilegen der Codes gilt
Das Freilegen ist kein unverbindlicher Vorbereitungsschritt. Der Fahrzeugschein wird durch den Vorgang ungültig, und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Deshalb sollten Sie die Abdeckung nicht aus Neugier entfernen, solange das Fahrzeug noch bewegt werden muss.
Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Eine Ausnahme kann nur für eine zulässige Fahrt im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abmeldung gelten. Darauf würde ich mich bei der Online-Abmeldung jedoch nicht verlassen, weil die Kennzeichen bereits durch das Freilegen der Plakettencodes entwertet werden.
Bewahren Sie die entwerteten Dokumente trocken und vollständig auf. Besonders wichtig ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Fahrzeug später wieder anmelden möchten. Ein Foto des Codes kann als zusätzliche Notiz hilfreich sein, ersetzt das Originaldokument aber nicht.
Typische Fehler bei Sicherheitscodes und Kennzeichen
Der falsche Code wird eingetragen
Am häufigsten wird die Druckstücknummer mit dem Sicherheitscode verwechselt. Achten Sie deshalb darauf, dass der Code erst nach dem Entfernen der vorgesehenen Abdeckung sichtbar wird. Der relevante Code steht direkt bei dem Hinweis, dass das Dokument nicht mehr gültig ist.
Ein altes Dokument soll online verwendet werden
Bei einem Fahrzeugschein ohne verdecktes Codefeld funktioniert die digitale Abmeldung nicht. In diesem Fall müssen Sie die Zulassungsstelle aufsuchen oder eine andere Person mit der Abmeldung beauftragen.
Die Kennzeichen werden zu früh entwertet
Wer die Plaketten bereits zu Hause entfernt und dann erst nach einem Problem im Portal sucht, kann das Fahrzeug nicht mehr einfach zur Behörde fahren. Prüfen Sie deshalb vorher die Portalverfügbarkeit und halten Sie Kennzeichen, Fahrzeugschein sowie Zahlungsdaten bereit.
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Der Code wird beschädigt
Ein zerkratzter, eingerissener oder nur teilweise freigelegter Sicherheitscode kann vom System nicht akzeptiert werden. Versuchen Sie nicht, die Stelle weiter aufzurubbeln. Bei einer Beschädigung entscheidet die Zulassungsbehörde über das weitere Vorgehen.
Der wichtigste Handgriff findet vor dem Start statt
Für die Online-Abmeldung brauchen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen. Prüfen Sie vor dem Freilegen, ob Ihre Fahrzeugpapiere neu genug sind, und starten Sie den Vorgang erst dann, wenn das Auto nicht mehr bewegt werden muss.
Wer die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I anschließend sicher aufbewahrt, erspart sich bei einer späteren Wiederzulassung unnötige Nachfragen. Genau dieser kleine Schritt macht aus einer schnellen digitalen Abmeldung einen sauber abgeschlossenen Vorgang.